Ausschreibung zur Oldtimer Trophy Edersee 2024
1. Art der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist eine touristische Veranstaltung für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Durchführung erfolgt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, denen sich die Teilnehmer durch Abgabe der Nennung und durch ihre Unterschrift unterwerfen:
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Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
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Die vorliegende Ausschreibung und eventuelle Ergänzungen hierzu
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Auflagen der Erlaubnisbehörden
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind vierrädrige Fahrzeuge bis Baujahr 1989. Die Fahrzeuge müssen sich im Wesentlichen in originalgetreuem Zustand befinden. Zeitgemäße Tuningmaßnahmen sind erlaubt. Die Zulassung als historisches Fahrzeug (H-Zulassung) ist keine Voraussetzung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 90 Fahrzeuge beschränkt. Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch den Veranstalter. Eine Ablehnung ist unanfechtbar. Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins für das genannte Fahrzeug sein.
3. Fahrzeugeinteilung
Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt:
A: 01.01.1900 bis 31.12.1946
B: 01.01.1947 bis 31.12.1960
C: 01.01.1961 bis 31.12.1970
D: 01.01.1971 bis 31.12.1976
E: 01.01.1977 bis 31.12.1983
F: 01.01.1984 bis 31.12.1989
Bei weniger als drei in der Klasse angemeldeten Teilnehmern wird diese mit der nächst jüngeren Klasse zusammengelegt.
Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter vor. Die Aufgabenstellung hat rein touristischen Charakter mit einigen Geschicklichkeitsaufgaben und evtl. Gleichmäßigkeitsprüfungen.
4. Nennungen/Anmeldeschluss
Nennungen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Veranstalteranschrift zu senden.
Anmeldeschluss ist der 31. August 2024.
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Nennungen und Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes können nicht bearbeitet werden.
5. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt:
für Automobile (2 Personen): 135 €
für jeden weiteren Mitfahrer: 25 €
Neben dem Organisationskostenanteil sind im Nenngeld enthalten:
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Technische Abnahme
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die Fahrtunterlagen (Bordbuch, Rallyeschild, Startnummer, etc.)
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Verpflegung (Frühstück und Mittagessen)
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Pokale
Das Nenngeld ist per Überweisung zu bezahlen:
Kontoinhaber: Finger Oldtimer Trophy,
IBAN: DE32 5235 0005 0005 8637 33
BIC: HELADEF1KOR (Verw: Name des Fahrers)
Eine Nennung, für die bis zum Nennungsschluss kein Eingang des Nenngeldes beim Veranstalter gebucht ist, gilt als nicht abgegeben.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt.
6. Abnahmen
Die Dokumentenausgabe erfolgt am Samstag, 07. September 2024, ab 7.30 Uhr. Parallel dazu findet die technische Abnahme statt.
Bei der Abnahme müssen die Fahrer anwesend sein. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
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Nennbestätigung
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gültige Fahrerlaubnis (Führerschein des Fahrers)
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Zulassungspapiere für das Fahrzeug
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Versicherungsnachweis
Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start der technischen Abnahme vorgeführt werden. Von Sachverständigen werden die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit geprüft. Bei wesentlichen Veränderungen bzw. Abweichungen von den Angaben im Nennungsformular sowie bei technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
7. Fahrvorschriften
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, unter Einhaltung der StVO, die in den Fahrtunterlagen (Streckeninfo, Kartenmaterial) angegebene Strecke im Rahmen einer großzügig bemessenen Zeit zurückzulegen.
Der Veranstalter nimmt bei der Auswahl der Strecke und der Aufgaben Rücksicht auf das Leistungsvermögen der Fahrzeuge. Trotzdem lassen sich einige, naturbedingte Anforderungen (Steigungen, unebene Fahrbahnen) nicht vermeiden. Die bei der Dokumentenabnahme ausgegebenen Fahrtunterlagen ergänzen dabei die Ausschreibung.
Der Start des einzelnen Teilnehmers zur jeweiligen Tagesetappe erfolgt zu der vom Veranstalter in die Bordkarte eingetragenen, Zeit.
Die Fahrtstrecke wird durch Kontrollen mit Einträgen in die Bordkarte überwacht. Kontrollstellen sind durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet. Im Verlauf der Fahrtstrecke sind von den Teilnehmern Sonderaufgaben zu absolvieren. Die Aufgabenstellung sowie die Punktewertung ergeben sich aus den Fahrtunterlagen.
Sollte im Bordbuch (Streckenführung) das Befahren eines Weges, welcher mit dem Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesperrt ist, vorgeschrieben sein, so haben die Teilnehmer diesen mit entsprechender Vorsicht auch zu befahren. Der Veranstalter hat hierfür die erforderliche Genehmigung eingeholt. Dies gilt auch für das Befahren von Fußgängerzonen.
8. Aufgabenstellung
Die Teilnehmer erwarten auf der Strecke mehrere Geschicklichkeitsaufgaben und/oder Gleichmäßigkeitsaufgaben (z.B. Gatterfahren vorwärts/ rückwärts, Abstandfahren, Mittefahren, etc.), sowie ggf. Sonderaufgaben.
9. Wertung und Ergebnisse
Jedes Fahrzeug wird einzeln gewertet. Für die Eintragungen in der Bordkarte ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Eigenhändige Änderungen ziehen den Wertungsverlust nach sich. Die Wertung wird nach Punkten vorgenommen. Sieger ist das Fahrzeug mit der geringsten (Straf)Punktzahl. Die Wertung erfolgt nach Punkten zum Klassenergebnis. Die Punktewertung ergibt sich aus den Fahrtunterlagen.
Proteste gegen das offizielle Ergebnis sind nicht zulässig.
Pokale oder Ehrenpreise werden entsprechend des Gruppen- und des Klassenergebnisses vergeben:
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Gesamtergebnis: Plätze 1 – 3
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Klassenergebnis: Plätze 1-3 der jeweiligen Klasse
Es werden Preise für die entsprechenden Teams vergeben.
Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Preise vor, z. B.: bestes Ergebnis bei diversen Sonderaufgaben, ältestes Auto, ältester Teilnehmer, jüngstes Team, größter Hubraum, höchste Zylinderzahl, weiteste Anreise, längste Besitzdauer des Fahrzeugs, etc.
10. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer / Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihnen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegenüber
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dem Veranstalter von der Oldtimer Trophy, der Finger & Müller GbR,
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den Sponsoren,
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den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom Veranstalter mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden,
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den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen,
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alle Gemeinden, Städte, Kommunen, Länder durch die die Oldtimer Trophy führt.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertrags-pflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außer-vertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter hat eine Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen.
11. Unterstellmöglichkeiten
Für diese Eintagesveranstaltung sind keine Unterstellmöglichkeiten vorgesehen.
Eine Einweisung für die Fahrzeuge erfolgt vor Ort auf separaten Parkplätzen.
Sollten sie am Veranstaltungsort übernachten wollen, geben wir Ihnen gerne Hotelempfehlungen.
12. Veranstalter
Der Veranstalter der Oldtimer Trophy ist:
Finger & Müller GbR
Teichweg 23
35066 Frankenberg (Eder)